Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine
Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck ist die GmbH stets eine Handelsgesellschaft und als juristische Person im Handelsregister eingetragen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden; das aufzubringende Stammkapital muß mindestens 50 000 Mark betragen, wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens 500 Mark übernehmen muß. Die Höhe des Geschäftsanteils (ausgedrückt in Prozent des Gesellschaftsvermögens) richtet sich nach der Stammeinlage. Der Gegenstand der Unternehmung oder der Name eines der Gesellschafter sowie der Zusatz "mit beschränkter Haftung" müssen im Namen der Gesellschaft (Firma) enthalten sein. Die Organe der GmbH sind der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung; sie entsprechen Vorstand und Hauptversammlung bei der AG. Bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist auch ein Aufsichtsrat vorgeschrieben.
Verfaßt von:
Gerhard Deutsch
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